AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1. Barbara Moser ist freipraktizierende Hebamme mit Sitz in A-5421 Adnet und in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 3081 eingetragen.

1.2. Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Barbara Moser (im Weiteren als „Hebamme“ bezeichnet) und der Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.

2. Vertragsabschluss

2.1. Mit der durchgeführten Online-Buchung, der Terminvereinbarung via SMS oder Email oder der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages nimmt die Klientin für sich bzw. für das von ihr angemeldete Kind folgende Vereinbarung zur Kenntnis und erklärt mit Absendung der Online-Buchung, Terminvereinbarung oder Unterzeichnung des Behandlungsvertrages die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Bedingungen.

2.2. Die Hebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Klientin vereinbarten Leistungen.

3.2. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt.

3.3. Die Hebamme bietet keine durchgängige Rufbereitschaft an. Eine telefonische Beratung wird ebenfalls nicht angeboten. Die Hebamme schaltet ihr Diensthandy nach Dienstschluss aus, wobei die Hebamme bestimmt wann Dienstschluss ist – meist an Werktagen am Nachmittag. An Wochenenden und Feiertagen wird nicht regulär sondern nur in Ausnahmefällen gearbeitet. Kann Die Klientin die Hebamme in dringenden Fällen nicht erreichen, ist sie selbst dafür verantwortlich das Krankenhaus oder eine gleichtgestellte medizinische Anlaufstelle zu kontaktieren.

4. Mitwirkungspflichten der Klientin

4.1. Die Klientin hat der Hebamme unaufgefordert wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie des/der Neugeborenen notwendig sind.

4.2. Die Klientin hat den Anweisungen der Hebamme Folge zu leisten. Hierfür ist die Klientin verpflichtet der Hebamme eigenverantwortlich, unverzüglich und unaufgefordert unzureichendes Verständnis oder Widerwillen mitzuteilen. Handelt die Klientin eigenwillig oder folgt der Empfehlung der Hebamme nicht, so sind die Folgen davon in der alleinigen Verantwortung der Klientin.

4.3. Die Klientin hat der Hebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese als auch bei darauffolgenden Anamnesen und Befundbesprechungen alle nötigen Informationen zu erteilen.

4.4. Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.

4.5. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die Hebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Daten der Klientin werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet und gespeichert.

4.6. Sollte die Klientin die Hebamme in dringenden Fällen nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit einer gleichgestellten medizinischen Anlaufstelle aufzunehmen.

4.7. Bei Verhinderung der Hebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.

4.8. Sollte die Hebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit der Hebamme weiterhin zu versuchen. Im Falle, dass die Hebamme nicht erreichbar ist, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen

4.9. Sollten sich Verständigungsprobleme ergeben, etwa durch Sprachbarrieren, ist es in der Mitwirkungspflicht der Klientin/des Klienten die Hebamme darüber in Kenntnis zu setzen und die Kommunikation bei Bedarf in Form eines Dolmetschers zu ermöglichen. Für etwaige Folgen von Missverständnissen oder fehlender Informationsweitergabe kann die Hebamme nicht haftbar gemacht werden, wenn die Kommunikation weder auf Deutsch noch auf Englisch möglich ist.

4.10. Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt

5. Termine

5.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin nachfolgend vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.

5.2. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so ist dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hebamme mitzuteilen.

5.3. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt, so hat die Klientin der Hebamme einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30€ pro ausgefallenem Termin zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet und sind privat zu zahlen.

6. Vertretungsbefugnis

6.1. Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt ebenso den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht. Wenn nicht anders angeführt ist Sefika Yangin die Vertretungshebamme.

6.2. Im Falle einer Vetretung ist die Hebamme dazu berechtigt der Vertretungshebamme personenbezogene Daten, besonders den Gesundheitszustand der Klientin und ihr Kind betreffend, weiter zu geben. Sollte die Klientin das nicht wünschen, muss sie dies der Hebamme vor Antritt ihrer Abwesenheit nennen.

6.3. Bei Verhinderung der Hebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Hebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.

6.4. Im Falle einer längeren, unvorhersehbaren Arbeitsunfähigkeit aufgrund z.B. Krankheit liegt es in der Eigenverantwortung der Eltern in dieser Zeit andere Anlaufstellen aufzusuchen, wie z.B. einen Arzt/eine Ärztin, die Stillambulanz des Krankenhauses, die Wochenbettstation, die Elternberatung oder einer anderen Hebammenkollegin. Die Hebamme ist nicht zur Verantwortung zu ziehen, wenn die Eltern während ihrer Arbeitsunfähigkeit keine Kontrollen durchführen lassen und dabei ein gesundheitlicher Schaden für die Familie entsteht.

7. Haftung

7.1. Die Hebamme haftet nicht für Schäden aus leicht fahrlässigem Verschulden, ausgenommen Personenschäden. Kommt die Klientin nicht ihrer Mitwirkungspflicht (gemäß Punkt 3.) nach, so haftet die Hebamme nicht für auftretende Schäden.

7.2. Die Hebamme haftet nicht für Schäden, die während oder durch die Betreuung einer fachgemäßen Vertretung auftreten.

8. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege:

8.1. Die Hebamme verfügt über einen Kassenvertrag und kann daher die Leistungen, die im Vertrag mit den Krankenkassen enthalten sind (siehe http://www.hebammen.at/eltern/kosten/kassentarife-2/), direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Sollte die Klientin über keine aufrechte Krankenversicherung verfügen, sind die Kosten von der Klientin privat zu zahlen. Dabei ist es in der Verantwortung der Klientin zu Beginn der Betreuung eine aufrechte Krankenversicherung sicher zu stellen.

8.2. Die von der Hebamme erbrachten Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.

8.3. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Hebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.3 .

8.4. Die Kosten für Zusatzleistungen der Hebamme werden der Klientin in Form des Behandlungsvertrages zur Kenntnis gebracht. Diese verstehen sich als Nettobeträge.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.

9.2. Bei Einzelberatung / -terminen muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen werden.

9.3. Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung zu stellen.

9.4. Der Kursbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn an das angegebene Konto zu überweisen.

10. Vertragsauflösung

10.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen wie vereinbart zu entrichten. Kursgebüren werden nicht rückerstattet.

10.2. Die Hebamme ist nicht verpflichtet die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.

10.3. Nach Ende des Vertrages behält sich die Hebamme das Recht Informationen über stattfindende Kurse o.ä. an die angegebene E-Mail-Adresse der Klientin zu senden. Sollte die Klientin das nicht wünschen, muss sie das am Ende der Betreuung bekannt geben.

11. Kurse

11.1. Die gesundheitliche Eignung zur Teilnahme am Kursprogramm ist Voraussetzung der Berechtigung zur Teilnahme am Kurs. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, sich durch ärztliche Bestätigung davon zu überzeugen, dass die Teilnahme sowohl für sich selbst als auch für das angemeldete Kind gesundheitlich unbedenklich ist.

11.2. Bei Vorliegen folgender Krankheiten oder Symptomen ist eine Teilnahme auf jeden Fall unzulässig: akute Erkrankungen, vor allem im HNO-Bereich (Schnupfen, Husten, etc.) Soor, Fieber, Durchfall, Augenerkrankungen, Ansteckende Krankheiten, Entzündungen.

11.3. Bei chronischen Krankheiten oder Krankheiten, die die Bereiche Herz, Kreislauf, Lunge und Blutdruck betreffen, wird eine ärztliche Rücksprache empfohlen.

11.4. Für sämtliche Kurse gilt: Es gibt keine Verpflichtung, bestimmte Übungen, Abläufe etc. mitzumachen. Wenn der Teilnehmer oder die Begleitperson der Babys/Kleinkinder/ Kinder eine Übung nicht mitmachen will, so steht dies jederzeit offen und ist den/der Kursleitern/in mitzuteilen.

11.5. Wenn eine Verhinderung besteht, ist dies der Hebamme per SMS an der bekanntgegebenen Telefonnummer mitzuteilen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholen der versäumten Stunden.

11.6. Begleitpersonen im Kursbereich müssen rechtzeitig vorab per Telefon angekündigt werden. Die Begleitpersonen dürfen sich nur in jenem Bereich, in welchem der Kurs veranstaltet wird, aufhalten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Begleitpersonen für sich selbst verantwortlich sind, es wird keinerlei Haftung, Aufsicht oder sonstige Sorge für die Begleitpersonen angeboten.

11.7. Falls die Hebamme verhindert sein sollte die Kursstunde abzuhalten, zB. Krankheitsfall, wird diese nachgeholt. Für Kurse gibt es keine Vetretung.

11.8. Die von der Hebamme zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nach dem gesetzlichen Urheberrecht bzw. dem europäischen Patentrecht nicht vervielfältigt werden.

11.9. Es wird darauf hingewiesen, dass es zu Änderungen der Kurszeiten oder Beratungszeiten kommen kann.

11.10. Wenn sich Kursteilnehmer(innen) oder deren Begleitpersonen nicht an die Anweisungen der Hebamme halten, können diese ohne Anspruch auf Kostenersatz von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

11.11. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hebamme keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände wie Kleidung etc. übernehmen kann. Schäden, die von Teilnehmer(inne)n verursacht werden, sind von diesen zu ersetzen. Für den Fall, dass die Schäden von Kindern verursacht werden, sind diese von deren Erziehungsberechtigten zu ersetzen.

11.12. Der Kursbetrag ist spätestens 7 Tage nach Kursanmeldung an das angegebene Konto zu überweisen. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kosten rückerstattet. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung.

12. Lasertherapie

12.1. Es wird keine Garantie auf medizinische Ergebnisse bei der bestimmungsgemäßen Anwendung des Lasers übernommen.

12.2. Für Personen- und Sachschäden durch unsachgemäßen und/oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des Therapielasers wird keinerlei Haftung übernommen.

13. Vertragsänderungen

Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.

14. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Salzburg vereinbart.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.

15.2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in angegebener Reihenfolge:

a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB)